Vorab will ich anmerken, dass nachfolgend lediglich allgemeine Informationen zum Kauf von Kunst dargestellt sind.* Diese Website hat nicht den Zweck Kunst zu verkaufen, sondern dient ausschließlich als Galerie.
Beim Kauf eines Kunstwerks eignest Du dir nur das „körperliche“ Sacheigentum (z.B. Tuschezeichnung) an. Das geistige Eigentum bleibt immer beim Künstler. Beide Sachverhalte sind getrennt zu betrachten.
Wichtig: Bei Auftragsarbeiten arbeitet ein Künstler meist nach einer konkreten Vorlage. Falls die Urheberrechte trotzdem beim Künstler (fortfolgend: “Urheber”) liegen, können Themen wie Veröffentlichung, Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung meist im Vorfeld abweichend vertraglich verinbart werden.
Kunst ist durch das Urheberrecht gechützt (§1 UrhG). Hierzu zählen beispielsweise insbesondere Werke der bildenden angewandten Kunst, sowie Lichtbildwerke. Diese werden als persönliche geistige Schöpfungen betrachtet (§2 UrhG).
Solange das Werk noch nicht veröffentlicht ist, hat der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist (§12 UrhG).
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers geschehen (§23 UrhG).
Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt das Vervielfältigungsrecht (§16 UrhG), das Verbreitungsrecht (§17 UrhG), das Ausstellungsrecht (§18 UrhG).
Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, dies umfasst beispielsweise insbesondere das das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG).
Werden Werke eines Künstlers weiterverkauft, so stehen dem Künstler beispielsweise bei einem Verkaufspreis ohne Steuern von weniger als 50.000€, eine Beteiligung von 4 % zu (§26 UrhG).
Niemand kann sein Urheberrecht registrieren, anmelden oder vertraglich vereinbaren. Bei dem Schaffen eines Kunstwerks entsteht dies automatisch.
* Alle Informationen auf Basis des UrhG in der zum Zeitpunkt vorliegenden und gültigen Fassung erarbeitet; alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit; Gültigkeit teilweise auch bei geschenkten oder kostenlos überlassenen Kunstwerken.